Auf Immobilienfang? Lassen Sie sich vor Vertragsschluss von einem Rechtsanwalt beraten
Das Kleingedruckte nicht gelesen, das Wegerecht eines Nachbarn übersehen, Mängelbeseitigung nicht abgeklärt, Immobilie nicht rechtzeitig geräumt - Auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus kann es zu zahlreichen Stolperfallen kommen, die Sie Geld, Zeit und Nerven kosten. Nehmen Sie daher vor dem Vertragsschluss eine Rechtsberatung durch einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht in Anspruch.
Ich möchte eine Wohnung oder ein Haus kaufen. Wann und warum ist die Beratung bei einem Anwalt für WEG-Recht sinnvoll?
Die Beratung sollte auf jeden Fall vor Abschluss des Vertrages stattfinden, da so noch alle Optionen offen sind und Spielraum für Vertragsverhandlungen bleibt. Lassen Sie sich also nicht vorschnell beispielsweise durch den Druck eines Maklers auf einen Kauf ein. Der Erwerb einer Immobilie sollte aufgrund der hohen Kosten stets gut abgewägt werden. Wenn Sie hierbei Bedenken haben, können Sie sich ebenfalls an unsere Kanzlei wenden oder etwa einen Bausachverständigen zurate ziehen, falls Sie nicht sicher feststellen können, dass die Kaufimmobilie mängelfrei ist.
Eine rechtliche Beratung ist aufgrund der Höhe der Kaufpreissumme und der Komplexität so mancher Kaufverträge grundsätzlich immer sinnvoll. Besonders ratsam ist anwaltlicher Beistand jedoch beispielsweise, wenn die Wohnungen, die sich in der Kaufimmobilie befinden, bereits vermietet sind. Im Normalfall bricht Kauf nicht Miete, sodass Sie Ihren Mietern nicht einfach kündigen können. Eine Eigenbedarfskündigung ist zwar möglich, jedoch je nach Immobilie an teils lange Sperrfristen gebunden. Sollten Sie eine vermietete Immobilie also selbst nutzen wollen, so lassen Sie zuvor von einem Anwalt überprüfen, ob und ab wann dies möglich ist.
Der Besuch in einer Kanzlei lohnt sich außerdem, wenn Sie Ihr Traumhaus erst noch bauen (lassen) müssen. In diesem Fall kommt es nicht nur zum Kauf des Grundstücks. Sie müssen auch Verträge mit Baufirmen und anderen Beteiligten abschließen. Dies kann anstrengend und kompliziert werden, denn Sie müssen eine Vielzahl von möglichen Problemen beachten und durch Verträge verhindern. Beauftragen Sie hier lieber einen Fachmann, sodass alle rechtlichen und vertraglichen Fragestellungen nicht auch noch auf Ihren Schultern lasten.
Bei einem Wohnungs- oder Hauskauf sind hohe Summen im Spiel, sodass Sie den notariellen Kaufvertrag nicht leichtfertig unterzeichnen sollten. Lassen Sie den Vertrag zunächst von einem Anwalt für Wohnungseigentumsrecht durchsehen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Warum zur Vertragsprüfung einen Anwalt aufsuchen und nicht den Notar?
Unbestritten ist, dass Sie um einen Notar nicht herumkommen, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, denn der Kaufvertrag muss stets notariell beurkundet werden. Zudem kümmert sich der Notar um die Eintragung im Grundbuch. Er hilft ferner bei der Vertragsgestaltung und sorgt dafür, dass Ihr Wille und der Wille des Verkäufers korrekt im Vertrag wiedergegeben werden und dass dieser auch allen formellen Anforderungen entspricht.
Allerdings ist ein Notar nicht dazu verpflichtet, Sie auf eventuelle Ungerechtigkeiten oder für Sie nachteilige Formulierungen hinzuweisen. Er darf weder für Sie noch für den Verkäufer Partei ergreifen. Gerade wenn Sie also als privater Käufer/private Käuferin einem Immobilienunternehmen gegenüberstehen, kann es sein, dass einige Verklausulierungen im Vertrag Ihnen im Nachhinein zum Verhängnis werden.
Übergeben Sie Ihren Kaufvertrag daher vor der Unterzeichnung bei einem Notar an einen Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht. Dieser steht auf Ihrer Seite und erklärt Ihnen, welche Formulierungen Sie wählen sollten und welche Klauseln mögliche negative Auswirkungen nach sich ziehen.
Bitte warten Sie mit einem Vertragscheck nicht, bis Ihr Immobilienkaufvertrag bereits unterschrieben und notariell beurkundet wurde. Im Nachhinein ist es viel schwieriger und zeitlich sowie finanziell aufwändiger, Vertragsklauseln anzufechten oder andere rechtliche Schritte einzuleiten. Manche Vertragsinhalte sind zudem vielleicht nachteilig für Sie, jedoch nicht unwirksam, sodass Sie nach Vertragsschluss damit leben müssen.
Bitte wenden Sie sich also an einen Rechtsanwalt unserer Kanzlei, bevor Sie Ihren Immobilienkaufvertrag unterzeichnen und beurkunden lassen. Wir sind Ihnen gerne bei der Überprüfung Ihres Vertrags sowie bei allen weiteren Fragen zum Thema "Immobilienkauf" behilflich.