FAHRVERBOT

Die häufigsten Fragen zum Ausschluss vom Straßenverkehr

Ein Verwarn- oder Bußgeld für falsches Parken oder eine geringe Geschwindigkeitsübertretung mussten sicherlich schon viele Autofahrer bezahlen. Mit der Überweisung des Bußgeldes hat sich dieser Vorfall dann jedoch zumeist schnell erledigt. Wenn jedoch ein Fahrverbot im Raume steht, sieht die Sache schon etwas anders aus. 


Wie soll ich jetzt zur Arbeit kommen? Wie kann ich meine Kinder von der Schule abholen? Kann ich meinen Job weiterhin ausüben? Fahrverbote haben weitreichende Folgen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, gegen den jeweiligen Bescheid vorzugehen. Hierbei berät Sie unser Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne umfassend.

In welchen Fällen wird ein Fahrverbot verhängt?

Fahrverbote kommen zunächst häufig im Bereich eines Bußgeldverfahrens aufgrund von Verkehrsordnungswidrigkeiten vor. Hierfür muss zunächst ein bestimmter Verkehrsverstoß vorliegen, der mit einer Geldbuße geahndet wurde. In dem diesbezüglich versendeten Bußgeldbescheid kann die zuständige Behörde dann gleichzeitig ein Fahrverbot für einen bis maximal drei Monate verhängen.

Verkehrsverstöße, die zu Fahrverboten führen können, finden sich vor allem in der Anlage zu § 1 Absatz 1 des Bußgeldkataloges. Beispiele sind etwa:


  • Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 40 km/h zu schnell außerhalb geschlossener Ortschaften; mehr als 30 km/h zu schnell innerhalb geschlossener Ortschaften)
  • Nichteinhalten des Mindestabstands (z.B. bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h weniger als 1/10 des halben Tachowertes)- Überholverbot nicht beachtet und hierdurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet
  • Rote Ampel, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte, nicht beachtet 
  • Daneben muss bei Alkohol- oder Drogenfahrten in der Regel ein Fahrverbot verhängt werden.


Darüber hinaus können Fahrverbote auch im Rahmen einer strafrechtlichen Gerichtsverhandlung als Nebenstrafe verhängt werden. In diesem Falle ist es sogar möglich, dass Sie bis zu sechs Monate auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen. Typischerweise kommen Fahrverbote bei Verkehrsstrafdelikten ins Spiel; aber auch im Falle anderer Straftaten darf der Strafrichter diese Maßnahmen
ergreifen, wenn es ihm erforderlich erscheint.

Geblitzt, gerast, gefährdet - Egal welche Ordnungswidrigkeit oder Straftat Ihnen zur Last gelegt wird, unser Fachanwalt für Verkehrsrecht kämpft für Ihr Recht!

Wie kann man Fahrverbote umgehen?


1. Einspruch einlegen

Zunächst haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sodann wird ein Zwischenverfahren durch die Bußgeldbehörde eingeleitet, in welchem diese den Bescheid nochmals überprüft. Hält sie jedoch an Ihrer Entscheidung fest, so wird der Fall vor Gericht verhandelt.

Wir helfen Ihnen gerne, sowohl formelle als auch materielle Fehler aufzudecken. Gemeinsam können wir zunächst Einsicht in die Bußgeldakte nehmen und genau studieren, was Ihnen zur Last gelegt wird. Hierbei können wir beispielsweise eventuelle Messfehler oder ungenaue Beweisfotos ausfindig machen. Unter Umständen fehlen in Ihrem Bescheid auch wichtige Angaben etwa zur Rechtsbehelfsbelehrung oder die Ordnungswidrigkeit, die Ihnen zur Last gelegt wird, ist bereits verjährt. Ist Ihr Einspruch erfolgreich, so entfallen Bußgeld und der vorrübergehende Ausschluss vom Straßenverkehr.


2. Umwandlung in eine Geldbuße

Da die Verhängung des Fahrverbots eine Ermessensentscheidung der Behörde ist, sie also auch andere Möglichkeiten in Betracht ziehen kann, kann das Verbot zudem in bestimmten Fällen in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden. 


Bedenken Sie jedoch, dass im Falle der Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe weitaus höhere Kosten auf Sie zukommen. Lassen Sie uns daher gemeinsam überlegen, ob dies die richtige Strategie für Sie darstellt.


3. Härtefallregelung

Unsere Strategie kann auch darin bestehen, dass wir dem Gericht erklären, dass der vorübergehende Verlust des Führerscheins eine unzumutbare Härte für Sie darstellen würde. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind.


Beachten Sie aber auch hierbei, dass sich die Höhe der Geldbuße dann sogar mehrmals verdoppeln kann. Auch Anwalts- und Gerichtskosten sind in Ihre Überlegungen miteinzubeziehen.


Was ist der Unterschied zwischen Fahrverboten und Führerscheinentzug?

Fahrverbote dürfen nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verwechselt werden, obwohl beide Maßnahmen sowohl durch Behörden als auch im Strafprozess durch einen Richter verhängt werden dürfen. Der Entzug der Fahrerlaubnis knüpft jedoch an die "Fahreignung" einer Person an. Diese kann bei der Begehung von Straftaten im Straßenverkehr (Beispiel: verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB) fehlen. Aber auch körperliche oder geistige Mängel können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Der größte Unterschied ist jedoch, dass der Führerschein beim Entzug der Fahrerlaubnis nicht einfach nach einer gewissen Zeit wiedererlangt werden kann. Oftmals ist hierzu zunächst eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU) notwendig. Damit stellt diese Maßnahme eine noch größere Belastung als das Fahrverbot dar.

Fahrverbote sind besonders ärgerlich, wenn Sie Ihr Auto für die Anfahrt zu Ihrer Arbeitsstelle benötigen. Kritisch wird es zudem, wenn Sie sogar beruflich viel auf Deutschlands und Europas Straßen unterwegs sind, beispielsweise als LKW-Fahrer/in oder als Handelsvertreter/in. In diesen Fällen lohnt es sich, den Bußgeldbescheid oder das Urteil des Strafgerichts genauer anzuschauen und unter Umständen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Dies müssen Sie natürlich nicht auf eigene Faust bewerkstelligen. Ich stehe Ihnen hierbei gerne zur Seite und überprüfe Ihren Bußgeldbescheid zunächst auf formelle Fehler hin. Im Anschluss können wir Ihren Fall genauer aufrollen und entscheiden, ob es sinnvoll ist, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Hierbei beachten wir selbstverständlich auch, ob sich der finanzielle Aufwand eines gerichtlichen Bußgeldverfahrens lohnt.

Ich möchte Sie nochmals auf die kurze Einspruchsfrist hinweisen. Wenn Sie also Zweifel an der Richtigkeit des behördlichen Handels haben oder versuchen möchten, das Fahrverbot zu umgehen, so melden Sie sich schnellstmöglich bei meinen freundlichen Mitarbeitern.

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