VERKEHRSUNFALL

Dies sollten Sie beachten, damit die Versicherung zahlt

Laut "Statistischem Bundesamt" ereigneten sich im Jahre 2018 mehr als 2,5 Millionen Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen. Im Verlaufe des Lebens wird somit wohl nahezu jeder mit einem solchen Ereignis konfrontiert, ob als Schadensverursacher oder Unfallopfer.

Im Falle eines solchen unerfreulichen Ereignisses, sollten Sie einen kühen Kopf bewahren, folgende Tipps beachten und wenn nötig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

In einen Verkehrsunfall verwickelt?

Dies sollten Sie unmittelbar danach beachten

Hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, so sollte der erste Gedanke natürlich nicht den möglichen Kosten, der Versicherung oder einem Rechtsanwalt gelten. Bitte sichern Sie die Unfallstelle zunächst ab, wählen Sie falls nötig den Rettungsdienst unter 112, schalten Sie auch die Polizei unter 110 ein und bringen Sie sich in Sicherheit.

Dokumentieren Sie dann den Vorfall, indem Sie etwa Fotos schießen oder eine Skizze anfertigen. Natürlich sollten Sie auch die Daten des Unfallgegners sowie eventueller Zeugen notieren.

Melden Sie den Verkehrsunfall dann so schnell wie möglich Ihrer Versicherung. Sollten Sie hiermit zu lange - üblicherweise länger als eine Woche - warten, so verweigern viele Versicherer die Auszahlung der Versicherungssumme aufgrund vertragswidrigen Verhaltens. Schildern Sie den Unfallhergang so detailliert wie möglich, lassen Sie nichts aus und legen Sie alles wahrheitsgetreu dar. Sollte sich später herausstellen, dass Sie etwas verschwiegen oder die Unwahrheit erzählt haben, so erlischt im schlimmsten Fall Ihr Versicherungsschutz und es droht eine Anzeige wegen Versicherungsbetrugs.

Welche Schäden deckt die Versicherung nach einem Unfall ab?

Hierbei gilt es zwischen Haftpflichtversicherung und Teil- bzw. Vollkaskoversicherung zu unterscheiden:

  • Kfz-Haftpflicht: Diese Versicherung ist gesetzlich verpflichtend und muss somit von jedem Kfz-Führer abgeschlossen werden. Die Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben und hierdurch einen Sach- oder Personenschaden bei einem anderen Verkehrsteilnehmer entstanden ist. Die Versicherung übernimmt also beispielsweise die Kosten für Reparaturarbeiten, Arztbesuche oder das Gutachten eines Sachverständigen.
  • Teilkasko: Sie können zudem eine Teilkaskoversicherung abschließen und sich somit auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ersetzen lassen. Die Teilkaskoversicherung übernimmt jedoch im Normalfall nur Elementarschäden; dies sind etwa Beschädigungen durch einen Wildunfall oder durch Unwetter. Aber auch bei Diebstahl erfolgt eine Schadensregulierung über den Versicherer.
  • Vollkasko: Eine Schadensregulierung kann auch über Ihre Vollkaskoversicherung erfolgen. Sie umfasst die Schadensposten der Teilkaskoversicherung, geht aber noch darüber hinaus. So werden auch durch eigenes Verschulden sowie Vandalismus verursachte Schäden übernommen. Viele Versicherer springen zudem ein, wenn die Haftpflicht des Unfallgegeners nicht zahlt bzw. eine solche Versicherung nicht vorhanden ist oder wenn er Fahrerflucht begangen hat.


Schramme im Lack, Totalschaden, Körperverletzung - ein Verkehrsunfall kann schnell zu behebende Sachschäden sowie teure Reparaturen und hohe Krankenhauskosten nach sich ziehen. Erfahren Sie, was Sie tun können, wenn die Versicherung sich weigert, den Schaden zu übernehmen.

Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Bei einem Autounfall mit Sachschaden kann es schnell zu Schadensersatzansprüchen von mehreren tausend Euro kommen. Daneben sind auch die Schäden am eigenen Fahrzeug zu zahlen. Sollten Personen verletzt worden sein, kommen zudem beispielsweise Arztkosten oder Schmerzensgeld hinzu. All dies ist für viele Menschen nicht einfach aus der Portokasse zahlbar. Umso wichtiger ist es, dass die Versicherung einspringt und die Kosten übernimmt.

Nicht selten strapazieren die Versicherer jedoch mit langen Wartezeiten, unseriösen Hinhaltetaktiken, einer Zahlungsminderung oder einer kompletten Zurückweisung des Zahlungsgesuchs die Nerven ihrer Kunden. Beispielsweise werden fehlende Angaben zum Unfallhergang, Verletzungen der Vertragspflichten oder ein angeblich grob fahrlässiges Verhalten als Ausschluss- oder Minderungsgründe genannt.

Gerade wenn hohe Beträge im Spiel sind, empfiehlt es sich, einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen. Dieser kann überblicken, ob die Versicherung logische und rechtlich haltbare Argumente ins Feld führt (beispielsweise dass Sie während des Unfalls mit Ihrem Handy telefoniert haben). Zudem kann er Ihren Versicherungsvertrag überprüfen und eventuell Lücken sowie Fehler finden, um Ihnen doch noch zu Ihrem Recht zu verhelfen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall also an einen Experten, um nicht auf Kosten des Verkehrsunfalls sitzen zu bleiben.

Als Fachanwälte für Verkehrsrecht befassen wir uns bereits seit vielen Jahren mit Verkehrsunfällen. Aufgrund eines großen Erfahrungsschatzes wissen wir genau, welche Schwierigkeiten auftreten können und kennen zudem die Tricks der Versicherer, die manchmal aus unerfindlichen Gründen gar nicht oder nur geringe Summen zahlen wollen.

Falls Sie also in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und sich die Beweisführung oder die Übernahme der Kosten durch Ihre oder die gegnerische Versicherung als langwierig und kompliziert herausstellt, so zögern Sie bitte nicht, sich mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.