Das Arbeitsrecht ist kein leicht zu überblickendes Rechtsgebiet. Zahlreiche relevante Rechtsvorschriften sind über viele Gesetzestexte hinweg verteilt. Zudem spielt die Rechtsprechung der jeweiligen Arbeitsgerichte eine sehr große Rolle im Arbeitsrecht, sodass ein Rechtsanwalt auch hierüber detailliert Bescheid wissen muss. Darüber hinaus bedarf es eines gewissen Fingerspitzengefühls, mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu verhandeln, denn ist die Abmahnung oder Kündigung erst einmal ausgesprochen, sind die Fronten oft verhärtet.
Da es im Arbeitsrecht also besonders viel zu beachten gilt und es hierbei um die Existenzgrundlage der Arbeitnehmer sowie die wirtschaftlichen Interessen der Arbeitgeber geht, wurde zu diesem Rechtsgebiet eine Fachanwaltschaft geschaffen. Dies bedeutet, dass Rechtsanwälten, die sich besonders gut im Arbeitsrecht auskennen, eine sogenannte Fachanwaltsbezeichnung verliehen werden kann. Hierzu müssen Sie weitreichende theoretische Kenntnisse vorweisen sowie in drei Jahren vor der Antragsstellung mindestens 100 arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet haben.
All dies trifft auf Michael Burger zu, der bereits seit 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht ist.
Sie denken vielleicht, dass Sie gerade als Arbeitnehmer in einer schwachen Position sind und gegen die Kündigung oder eine Abmahnung Ihres Chefs nur wenig ausrichten können. Dem ist jedoch nicht so, denn die arbeitsrechtlich relevanten Gesetze sowie die Rechtsprechung schützen Arbeitnehmer in hohem Maße. Hierzu ist es jedoch wichtig, alle breit verstreuten Gesetze sowie die (aktuellen) Urteile der Arbeitsgerichte gut zu kennen. Ein Rechtsanwalt ohne fachanwaltliche Ausbildung, welcher im Jahr nur wenige arbeitsrechtliche Fälle bearbeitet, hat hier im Normalfall keinen so weitreichenden Überblick wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Wenden Sie sich also etwa im Falle einer Kündigung an unseren Fachanwalt Michael Burger. Dieser erklärt Ihnen detailliert, ob eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall sinnvoll ist. Da für die Klageerhebung eine sehr kurze, nur dreiwöchige Frist einzuhalten ist, zögern Sie nach Erhalt des Kündigungsschreibens bitte nicht, sich sofort mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen.
Natürlich berät Sie Fachanwalt Burger auch, wenn Sie vor anderen arbeitsrechtlichen Hürden stehen; Ihr Vorgesetzter Sie beispielsweise vermeintlich zu Unrecht abgemahnt hat oder Ihnen zu wenige Urlaubstage gewährt wurden.
Darüber hinaus berät unsere Kanzlei in Garbsen natürlich auch Unternehmen etwa zum Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrecht sowie zu neuesten Gesetzesänderungen, sodass Sie Ihre Arbeitsverträge schnell und rechtskonform auf den neuesten Stand bringen können.