Muss ich auch in der Freizeit für meinen Arbeitgeber erreichbar sein? - Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht klärt auf

Endlich Urlaub! Sie sitzen an einem schönen Sandstrand und schlürfen einen Cocktail oder liegen auf einer Liege in Ihrem Garten und genießen die warmen Sonnenstrahlen des Sommers. Doch plötzlich klingelt Ihr Handy und die Nummer Ihrer Firma wird angezeigt. Müssen Sie den Anruf nun annehmen und womöglich während Ihres wohlverdienten Urlaubs noch einige dienstliche Aufgaben erledigen? Oder müssen Ihre Kollegen und Ihr Chef Ihr Recht auf Freizeit respektieren und akzeptieren, dass Sie außerhalb Ihrer Arbeitszeit nicht erreichbar sind?

Habe ich als Arbeitnehmer ein Recht auf Freizeit? Wie ist das geregelt?

Das "Recht auf Freizeit" ist nicht ausdrücklich in einem Gesetz geregelt. Allerdings finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) viele Normen, die besagen, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht unentwegt und ohne angemessene Ruhezeiten zur Arbeit auffordern können.

So stellt § 3 ArbZG klar, dass die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden sollte. Im Höchstfall sind 10 Arbeitsstunden am Tag erlaubt, wenn innerhalb von 6 Monaten im Durchschnitt 8 Stunden gearbeitet wurde. Arbeiten Sie also manchmal 10 Stunden am Tag, so muss hierfür ein Ausgleich geschaffen werden. Darüber hinaus schreibt das Gesetz auch eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Arbeitsende vor. Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden.

Ausnahmen hierzu liegen bei bestimmten Berufsgruppen wie etwa Krankenschwestern, Gastronomen oder Pflegepersonal und bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft vor.

Sie haben vor einer Stunde Feierabend gemacht und sitzen mit Ihrem Partner im Restaurant. Während Sie sich angeregt unterhalten, ruft plötzlich Ihr Chef an und fordert Sie auf, ein dringend benötigtes Dokument noch heute fertigzustellen. Ist dies zulässig oder dürfen Sie Ihren Chef ignorieren?

Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich auch in meiner Freizeit erreichbar bin, E-Mails beantworte oder auf Wunsch zurück zur Arbeit komme?

In der Regel beginnt also nach Feierabend Ihre Ruhezeit, sodass Sie beispielsweise nicht ans Handy gehen müssen, wenn Ihr Chef Sie anruft. Wenn Sie allerdings zu einer der oben genannten Berufsgruppen gehören oder sich nicht ganz sicher sind, ob Sie Ihrem Chef nicht doch zur Verfügung stehen müssten, dann schauen Sie am besten in Ihren Arbeitsvertrag. Steht hierin nichts von einer Erreichbarkeit nach Feierabend, dann dürfen Sie diesen in vollen Zügen und ohne zu arbeiten genießen.

Es kann jedoch etwas anderes gelten, wenn Sie eine besonders hohe oder verantwortungsvolle Position innehaben. In diesem Fall kann von Ihnen durchaus erwartet werden, dass Sie in Notfällen E-Mails beantworten oder nochmal zurück ins Büro gehen.

Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie sich gerade im Urlaub befinden. Die gesetzliche Urlaubszeit soll ausschließlich der Erholung dienen. Eine Erreichbarkeit bejaht das Bundesarbeitsgericht nur dann, wenn ein Notfall in der Firma vorliegt und kein anderer Mitarbeiter dieses Problem lösen könnte.

Nehmen Sie sich eine Auszeit und fahren Sie in Ihren wohlverdienten Urlaub! Doch wie viele Urlaubstage stehen Ihnen eigentlich zu und kann Ihr Urlaubsanspruch verfallen? Diese und weitere Fragen werden in folgendem Beitrag beantwortet.

Mein Arbeitgeber greift massiv in mein Recht auf Freizeit ein - was kann ich tun? Wie hilft ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

Kommt es immer wieder dazu, dass Sie von Ihrer Firma kontaktiert werden, obwohl Sie schon Feierabend haben, so sollten Sie handeln. Wenden Sie sich beispielsweise an unseren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, damit dieses Problem so schnell wie möglich gelöst wird. Vielleicht hilft bereits ein Gespräch mit Ihrem Chef oder dem Betriebsrat Ihrer Firma, sodass genaue Regelungen zur Erreichbarkeit während der Freizeit geschaffen werden. Schließlich kommt auch eine gerichtliche Klage in Betracht, da Ihr Arbeitgeber sich womöglich einer Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat schuldig gemacht hat. Wenn Sie in diesem Unternehmen jedoch weiterhin arbeiten möchten, so bietet sich dieser Schritt nur als letzter Ausweg an. Lassen Sie uns gemeinsam nach einer effektiven Lösung für alle Parteien suchen.

Natürlich ist effektives Arbeiten wichtig und sicherlich möchten Sie Ihrem Chef auch gerne imponieren, doch eine ausgeglichene Work-Life-Balance ist äußerst wichtig für Ihre physische und psychische Gesundheit. Seien Sie während Ihrer Freizeitaktivitäten, an Feiertagen oder während Ihres Urlaubs also ruhig mal unerreichbar und starten Sie danach wieder voller Elan in eine neue Arbeitswoche. Falls es diesbezüglich jedoch Probleme mit Ihrem Chef gibt, weil dieser eine 24/7 Abrufbereitschaft von Ihnen verlangt, dann setzen Sie sich gerne mit unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Verbindung.