Anwalt Mietrecht - Pulverfass Eigenbedarfskündigung

Wenn eine Eigenbedarfskündigung zugeht, sind Mieter oftmals überrascht und vielleicht sogar geschockt, da sie nun möglichst schnell eine neue Bleibe finden müssen. Aufgrund der derzeitigen Wohnungsmarktsituation ist das jedoch kein einfaches Unterfangen. Daneben ist ein Umzug mit zahlreichen Anstrengungen und Kosten verbunden, sodass viele Mieter lieber in ihrer alten Wohnung bleiben möchten. Ein Anwalt für Mietrecht klärt auf, was Sie in diesem Fall tun können.

Ich habe eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Kann ich etwas dagegen tun?

Ja, Sie können der Eigenbedarfskündigung bis spätestens 2 Monate vor der Beendigung des Mietverhältnisses widersprechen. Der Widerspruch wird jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn Ihre Situation einen Härtefall darstellt. Ein solcher könnte beispielsweise dann vorliegen, wenn Sie sehr krank sind und ein Umzug Ihren Zustand verschlechtern würde. Auch Vorbereitungen auf eine wichtige Prüfung, eine Schwangerschaft oder eine sehr lange Mietdauer und starke Verwurzelung können eine sogenannte Härte darstellen, sodass Sie vom Vermieter verlangen können, dass das Mietverhältnis fortgesetzt wird.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es nicht ausreicht, dass bei Ihnen ein Härtefall vorliegt. Vielmehr werden auch die Interessen des Vermieters berücksichtigt und eine umfassende Abwägung vorgenommen. Dies geschieht zumeist vor Gericht, da der Vermieter Ihrer Härtefallerklärung nur selten zustimmen wird..

Hat Ihr Widerspruch Erfolg, so haben Sie einen Anspruch gegen den Vermieter auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Sodann wird eine Fortsetzungsvereinbarung aufgesetzt. Diese enthält zumeist eine Befristung, sodass Sie trotz eines erfolgreichen Widerspruchs wahrscheinlich nicht ewig in Ihrer Mietwohnung bleiben können. Alle Einzelheiten hierzu erklärt Ihnen ein Rechtsanwalt für Mietrecht.

Ist Ihnen eine Eigenbedarfskündigung zugegangen, die Sie so nicht hinnehmen möchten, so wenden Sie sich bitte an unseren Rechtsanwalt für Mietrecht. Dieser prüft genau, ob die Kündigung rechtens ist und stellt Ihnen Ihre Möglichkeiten, detailliert vor.

Welche Fristen sind bei Eigenbedarfskündigung zu beachten?

Selbst wenn Ihr Vermieter rechtmäßig Eigenbedarf angekündigt hat, kann er Sie als Mieter nicht sofort vor die Tür setzen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt zunächst 3 Monate. Wohnen Sie bereits seit 5 Jahren oder länger in Ihrer Mietwohnung, so beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate. Besteht das Mietverhältnis schon seit 8 Jahren oder länger, so muss Ihr Vermieter Ihnen eine 9-monatige Frist zum Auszug einräumen.

Warum ist der Gang zum Rechtsanwalt sinnvoll?

Eigenbedarf kann nicht einfach mündlich, fristlos und ohne jede Begründung geltend gemacht werden. Wenn Sie also als Vermieter Ihre Wohnung selbst nutzen wollen, so sollten Sie vorher mit einem Rechtsanwalt abklären, welche Formulierung Sie wählen und welche Fristen Sie setzen sollten, und ob eine solche Kündigung überhaupt Aussicht auf Erfolg hätte. Unter Umständen ist Ihr Mieter ja körperlich behindert, sodass Sie ihm nicht einfach kündigen können.

Mieter, die nicht ausziehen möchten, sollten sich an einen Anwalt für Mietrecht wenden, wenn sie denken, dass die Eigenbedarfskündigung nichtig ist bzw. dass der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht. Ein Widerspruch gegen die Kündigung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie in die Kategorie der oben genannten "Härtefälle" fallen. Da jedoch im Gesetz nicht ausdrücklich steht, wann ein Härtefall vorliegt, sollten Sie gemeinsam mit einem Rechtsanwalt besprechen, ob der Auszug in Ihrem konkreten Fall eine unzumutbare Härte darstellen würde. Mithilfe eines Anwalts können Sie ferner zumindest versuchen, die Räumungsfrist zu verlängern.

Möchte Ihr Vermieter Ihnen wegen Eigenbedarfs kündigen, doch haben Sie Zweifel, dass er danach auch wirklich selbst in der Wohnung wohnen möchte? Oder liegt bei Ihnen vielleicht ein Härtefall vor, weil Sie mit Ihren Kindern und einem kranken Ehemann keine angemessene Ersatzwohnung im Umkreis finden können? Dann lassen Sie uns gemeinsam überprüfen, ob Sie erfolgreich Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen können. Unser Experte für Mietrecht, freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Rechtsanwalt Burger in Garbsen