Ist es durch einen Verkehrsunfall zu einem materiellen oder immateriellen Schaden gekommen, so muss dieser vom Verursacher ersetzt werden. Welche Schäden ersatzfähig sind und an wen Sie sich wenden sollten, um die Schadenssumme zu erhalten, wird im Folgenden erläutert.
Zunächst muss zur Beantwortung dieser Frage geklärt werden, aus welchen Normen sich derartige Ansprüche ergeben könnten. Bei Verkehrsunfällen kommt vor allem die Halterhaftung aus § 7 Straßenverkehrsgesetz in Betracht, denn diese greift, egal ob der Halter den Unfall verschuldet hat oder nicht. Weitere Ansprüche ergeben sich ebenfalls aus dem Straßenverkehrsgesetz sowie etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Für Unfallopfer weitaus interessanter ist aber natürlich die Frage, welche Schadensposten genau ersetzt werden. Ersatzfähig sind unter anderem folgende Schadenspositionen:
Bedenken Sie auch, dass ein Verkehrsunfall oftmals nicht nur durch eine Person allein verursacht wurde. Vielmehr kann es sein, dass der Schadensersatz nur anteilig im Verhältnis zu Ihrem eigenen Unfallbeitrag ausgezahlt wird.
Grundsätzlich müssen Sie Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen. Im Verkehrsrecht ergibt sich jedoch die Besonderheit, dass jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließen muss. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Den Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall können Sie als Geschädigter also direkt von der Versicherung des Unfallverursachers verlangen. So besteht nicht die Gefahr, dass Sie selbst für alle Kosten aufkommen müssen, weil der gegnerische Fahrer über keinerlei finanzielle Mittel verfügt.
Tauschen Sie nach einem Verkehrsunfall also unbedingt auch die jeweiligen Versicherungsdaten aus. Im Normalfall sollte jedoch der
Unfallverursacher den Vorfall bei seiner Versicherung melden, welche sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird.
Wurde Ihr Fahrzeug von einem anderen Fahrer beschädigt und wurden Sie durch den Aufprall gar verletzt? Wenn Sie bei der Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall juristische Unterstützung benötigen, so melden Sie sich gerne bei unserem Verkehrsanwalt in Garbsen. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht!
Nicht selten kommt es jedoch dazu, dass sich bei der Schadensregulierung Probleme ergeben. Häufig will die gegnerische Versicherung im Zuge dessen nicht die von Ihnen verlangte Summe zahlen, schiebt Ihnen eine Teilschuld zu oder besteht darauf, dass Sie das Fahrzeug in einer bestimmten Werkstatt reparieren lassen. Auch lange Wartezeiten oder Hinhaltetaktiken sind nicht unüblich. In einigen Fällen ist zudem der Unfallhergang unklar und Sie können nur unzureichend beweisen, dass die gegnerische Partei die alleinige Schuld trägt.
Gerade in solchen Fällen, in denen Sie als Einzelperson den Experten eines großen Versicherungsunternehmens gegenüberstehen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. Dieser kennt die Maschen der Versicherer, kann ggf. einen Gutachter hinzuziehen und übernimmt vor allem den oftmals als unangenehm empfundenen Austausch mit der Versicherungsgesellschaft.
Angemessenen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zu bekommen, ist also nicht immer einfach, weiß Rechtsanwalt Sönke Tetting, der sich auf Fälle im Verkehrsrecht spezialisiert hat.