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Verkehrsunfall – Was nun ?

Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten und meinen, dass allein der Unfallgegner diesen verschuldet hat? Die Versicherung des Unfallgegners hat sich bereits bei Ihnen gemeldet und eine „schnelle und unbürokratische“ Abwicklung des Schadens zugesagt? Eventuell wurden Sie gleich an eine Werkstatt verwiesen und Ihnen ein Leihwagen zur Verfügung gestellt?

Vorsicht !  Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht nehmen!

Die Erfahrung zeigt, dass Versicherer vielfach nur das ersetzen, was der Geschädigte bei ihnen geltend macht und nicht, was dem Geschädigten – also Ihnen – nach dem Gesetz und der Rechtsprechung tatsächlich zusteht.

Zudem bedienen sich die Versicherer gerne eigener Sachverständiger, die keine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind und damit auch nicht unabhängig.

Diese Sachverständigen beachten oftmals selbst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht und legen unzutreffende Stundenverrechnungssätze zu Grunde. Statt der von der Rechtsprechung zugebilligten Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt werden nur die „mittleren Stundenverrechnungssätze“ angesetzt. Diese ermitteln sich aus einem Schnitt aus allen Werkstätten eines sehr großen, von der Versicherung willkürlich festgelegten Bezirks. Dies ist nach dem BGH eindeutig unzulässig, wird aber dennoch häufig praktiziert und bedeutet für Sie bei der sogenannten fiktiven Schadenabrechnung (für Sie besteht grundsätzlich keine Reparaturpflicht) eine Kürzung Ihrer Ansprüche.

Gleiches gilt bei der Ermittlung des Restwerts beim Totalschaden. Obwohl ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des BGH in einem Bewertungsgutachten die Angebote von Restwertaufkäufern über Internetbörsen nichts zu suchen haben, finden sich in vielen Gutachten des Sachverständigen der Versicherung genau solche Restwertangebote. Auch die DEKRA ist hiervon nicht frei, wie die Erfahrung zeigt.

Ebenfalls wird gerne einmal beim Wiederbeschaffungswert der volle Mehrwertsteuersatz von 19% abgezogen, statt der Satz der Differenzbesteuerung von nur 2 – 2,5%, da das Auto nur noch als Gebrauchtwagen beim Händler überhaupt noch angeboten wird oder gar nur noch von Privat (dann fällt gar keine Mehrwertsteuer an). Gleiches gilt stellenweise sogar für den Restwert, obwohl Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.

In beiden Fällen verlieren Sie Ihnen zustehende Ansprüche in der Höhe, ohne das Ihnen dies überhaupt bewusst wird.

Wenn dann der Wagen in der durch den Versicherer vermittelten Werkstatt repariert wurde (wissen Sie eigentlich, ob mit Neu- oder Gebrauchtteilen?) und sie den Ihnen zur Verfügung gestellten Leihwagen wieder abgegeben haben (hat man Sie auf sogenannte „ersparte Eigenaufwendungen“ hingewiesen?), kommt dann auf einmal der Mitverschuldenseinwand der Versicherung. Sie hätten den Unfall eben doch zu X % mitverschuldet und bekämen daher auch nur X % des tatsächlichen Schadens ersetzt. Zudem haben Sie ja Geld gespart, weil Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht abgenutzt haben (Sie fuhren ja den Leihwagen) und müssen sich diese ersparten Aufwendungen jetzt anrechnen lassen. Da die Versicherung die einhundertprozentigen Kosten aber bereits an Werkstatt und Mietfirma gezahlt hat, fordert sie das Geld nun von Ihnen zurück (sogenannter Versicherungsregress).

Und nun...?

Dieses Beispiel soll verdeutlichen, dass Ihr Recht durch einen unabhängigen Vertreter ausschließlich Ihrer Interessen als Geschädigter am Besten vertreten werden. Lassen Sie sich daher sofort nach dem Unfall von einem Verkehrsanwalt oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, was zu unternehmen ist und welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Die Grundverhaltensregel nach dem Eintritt des Verkehrsunfalls lautet in Ihrem ureigensten Interesse:

Wenn es geknallt hat, sofort zum Anwalt!

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts sind Schadenersatzkosten und damit grundsätzlich vom Schädiger zu übernehmen.

Nur der auf dem Gebiet des Verkehrsrechts ausgebildete Fachmann kann Ihnen Ihre Ansprüche aufzeigen, vor Risiken warnen und diese zu vermeiden helfen und die Regulierung bestmöglich in Ihrem Interessen führen.

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern!

Nutzen Sie auch die Möglichkeiten, über den linken Button Ihren Unfall direkt online bei uns zu melden und eine unverbindliche und kostenlose Anfrage zur Unfallregulierung zu stellen!

 

 


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