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Verkehrsunfall – Was
nun ?
Sie haben einen
Verkehrsunfall erlitten und meinen, dass allein der Unfallgegner diesen
verschuldet hat? Die Versicherung des Unfallgegners hat sich bereits bei Ihnen
gemeldet und eine „schnelle und unbürokratische“ Abwicklung des Schadens
zugesagt? Eventuell wurden Sie gleich an eine Werkstatt verwiesen und Ihnen ein
Leihwagen zur Verfügung gestellt?
Vorsicht ! Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht nehmen!
Die Erfahrung zeigt, dass
Versicherer vielfach nur das ersetzen, was der Geschädigte bei ihnen geltend
macht und nicht, was dem Geschädigten – also Ihnen – nach dem Gesetz und der
Rechtsprechung tatsächlich zusteht.
Zudem bedienen sich die
Versicherer gerne eigener Sachverständiger, die keine öffentlich bestellte und
vereidigte Sachverständige sind und damit auch nicht unabhängig.
Diese Sachverständigen
beachten oftmals selbst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht
und legen unzutreffende Stundenverrechnungssätze zu Grunde. Statt der von der
Rechtsprechung zugebilligten Stundenverrechnungssätze einer Fachwerkstatt
werden nur die „mittleren Stundenverrechnungssätze“ angesetzt. Diese ermitteln
sich aus einem Schnitt aus allen Werkstätten eines sehr großen, von der
Versicherung willkürlich festgelegten Bezirks. Dies ist nach dem BGH eindeutig
unzulässig, wird aber dennoch häufig praktiziert und bedeutet für Sie bei der
sogenannten fiktiven Schadenabrechnung (für Sie besteht grundsätzlich keine
Reparaturpflicht) eine Kürzung Ihrer Ansprüche.
Gleiches gilt bei der
Ermittlung des Restwerts beim Totalschaden. Obwohl ebenfalls nach ständiger
Rechtsprechung des BGH in einem Bewertungsgutachten die Angebote von
Restwertaufkäufern über Internetbörsen nichts zu suchen haben, finden sich in
vielen Gutachten des Sachverständigen der Versicherung genau solche
Restwertangebote. Auch die DEKRA ist hiervon nicht frei, wie die Erfahrung
zeigt.
Ebenfalls wird gerne
einmal beim Wiederbeschaffungswert der volle Mehrwertsteuersatz von 19%
abgezogen, statt der Satz der Differenzbesteuerung von nur 2 – 2,5%, da das
Auto nur noch als Gebrauchtwagen beim Händler überhaupt noch angeboten wird
oder gar nur noch von Privat (dann fällt gar keine Mehrwertsteuer an). Gleiches
gilt stellenweise sogar für den Restwert, obwohl Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt
sind.
In beiden Fällen
verlieren Sie Ihnen zustehende Ansprüche in der Höhe, ohne das Ihnen dies
überhaupt bewusst wird.
Wenn dann der Wagen in
der durch den Versicherer vermittelten Werkstatt repariert wurde (wissen Sie
eigentlich, ob mit Neu- oder Gebrauchtteilen?) und sie den Ihnen zur Verfügung
gestellten Leihwagen wieder abgegeben haben (hat man Sie auf sogenannte
„ersparte Eigenaufwendungen“ hingewiesen?), kommt dann auf einmal der
Mitverschuldenseinwand der Versicherung. Sie hätten den Unfall eben doch zu X %
mitverschuldet und bekämen daher auch nur X % des tatsächlichen Schadens
ersetzt. Zudem haben Sie ja Geld gespart, weil Sie Ihr eigenes Fahrzeug nicht
abgenutzt haben (Sie fuhren ja den Leihwagen) und müssen sich diese ersparten
Aufwendungen jetzt anrechnen lassen. Da die Versicherung die
einhundertprozentigen Kosten aber bereits an Werkstatt und Mietfirma gezahlt
hat, fordert sie das Geld nun von Ihnen zurück (sogenannter
Versicherungsregress).
Und nun...?
Dieses Beispiel soll
verdeutlichen, dass Ihr Recht durch einen unabhängigen Vertreter ausschließlich
Ihrer Interessen als Geschädigter am Besten vertreten werden. Lassen Sie sich
daher sofort nach dem Unfall von einem Verkehrsanwalt oder einem Fachanwalt für
Verkehrsrecht beraten, was zu unternehmen ist und welche Ansprüche Ihnen
zustehen.
Die Grundverhaltensregel
nach dem Eintritt des Verkehrsunfalls lautet in Ihrem ureigensten Interesse:
Wenn es geknallt hat,
sofort zum Anwalt!
Die Kosten der
Beauftragung eines Rechtsanwalts sind Schadenersatzkosten und damit
grundsätzlich vom Schädiger zu übernehmen.
Nur der auf dem Gebiet
des Verkehrsrechts ausgebildete Fachmann kann Ihnen Ihre Ansprüche aufzeigen,
vor Risiken warnen und diese zu vermeiden helfen und die Regulierung
bestmöglich in Ihrem Interessen führen.
Rufen Sie uns an, wir
beraten Sie gern!
Nutzen Sie auch die Möglichkeiten, über den linken Button Ihren Unfall direkt online bei uns zu melden und eine unverbindliche und kostenlose Anfrage zur Unfallregulierung zu stellen!
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